RECHTSGEBIETE

Fink & Voland Rechtsanwälte ist eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Nähere Beschreibungen zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.

 

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Arbeitsrecht

Des einen Freud, des anderen Leid. Nirgendwo scheint das mehr zu stimmen, als im Arbeitsrecht. Verkommt beispielsweise der Kündigungsschutz aus Sicht der Arbeitgeber oftmals zum reinen „Abfindungspoker“ vor Gericht, so ist er aus Sicht der Arbeitnehmer und der Arbeitsgerichtsbarkeit zwingend nötig, um eine mögliche Willkür der Arbeitgeber im beruflichen Alltag einzudämmen.

Dabei muss man folgendes berücksichtigen: Arbeitsgerichte verstehen sich ausdrücklich als Arbeitnehmerschutz-Institutionen. Nur wer sich das vergegenwärtigt und sich darauf auch einstellt, kann in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aller Art – vom Kündigungsschutz über die Betriebsverfassung, in Schwerbehindertenangelegenheiten unter Einbeziehung der Integrationsämter, bei Fragen des Tarifrechts (auch im öffentlichen Dienst), des Rechts befristeter Arbeitsverträge, bis hin zum Mutterschutz – die tatsächlichen Erfolgschancen realistisch einschätzen. So lassen sich vielfach bereits im Vorfeld arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und Konflikte vermeiden. Hiervon profitieren dann wieder sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Allerdings: Das theoretische Rollenverständnis allein reicht selbstverständlich nicht. Praktische Erfahrung vor Gericht ist unbedingt nötig, um dem Mandanten – sei es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – konkret helfen zu können.

Wenden Sie sich daher jederzeit vertrauensvoll an uns, gleich ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, ob Sie Fragen zum kollektiven oder zum Individualarbeitsrecht haben. Fristlose und ordentliche Kündigungen, die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Mobbing, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, die Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Betriebsratswahlen usw.: alle die damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind unser „täglich Brot“.

Mathias Fink

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Familien- und Erbrecht

FAMILIENRECHT

Trennungen und Scheidungen gehören heute deutlich mehr in das tägliche Bild als noch vor 40 Jahren. Diese Entwicklung hat bekanntermaßen vielfältige Gründe. Manche mögen überzeugen, andere nicht.

Fest steht jedoch gleichwohl, dass jede Trennung und jede Scheidung ihre eigene Geschichte hat, die so individuell ist, wie die Menschen selbst. Aus diesem Grund sehen wir es als Aufgabe des Rechtsanwaltes im familienrechtlichen Mandat an, eine ebenso individuelle Lösung für die Mandantschaft zu finden. Diese soll unter Berücksichtigung der Wünsche des Mandanten und den gemeinsamen Kindern zu einer vernünftigen Situation nach der Trennung oder Scheidung führen.

Wir stehen Ihnen für die individuelle Beratung und Begleitung durch diese Lebensphase gern zur Verfügung.

 

Erbrecht

Das erbrechtliche Mandat umfasst neben der erbrechtlichen Auseinandersetzung nach Eintritt des Todesfalls bereits die Konfliktvorbeugung zu Lebzeiten. Wir beraten Sie gern bei der Erstellung Ihres Testaments oder bei einer Verfügung zu Lebzeiten. Durch die bestehende Fachkompetenz im Gesellschaftsrecht und Koopertion mit Steuerberatern finden wir eine maßgeschneiderte und optimierte Lösung, auch unter Berücksichtigung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen.

 

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Gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Sammelbegriff für die gewerblich verwertbaren technischen Leistungen (Patente und Gebrauchsmuster) und ästhetischen Leistungen (Designs = Geschmacksmuster) einschließlich des Schutzes der geschäftlichen Kennzeichen (Markenrecht). Hieraus ergeben sich regelmäßig und zwangsläufig Berührungspunkte mit dem Urheberrecht sowie insbesondere auch dem Wettbewerbsrecht.

Neue Ideen, Entwicklungen und Produkte sind heute – in Zeiten der immer weiter voranschreitenden Globalisierung und des sich auch durch das Internet weiter verschärfenden Wettbewerbes – von gar hoch genug einzuschätzendem Wert. Sie sind das „Herzstück“ eines Unternehmens und sichern erst dessen Existenz und Zukunft. Werden diese gestört – sei es durch wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten, sei es durch die unbefugte Nutzung Ihrer Ideen und Marken – kann dies zu erheblichen, manchmal existenzgefährdenden Folgen führen.

Wir beraten vorwiegend kleinere und mittelständische Unternehmen, aber auch Freiberufler, Einzelunternehmer und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Schutzrechte und des Wettbewerbsrechtes.

Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, neue, juristisch „saubere“ Marketingstrategien zu entwickeln oder sich gegen unzulässige, wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz oder einer eigenen ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch diese zu erwehren.

Im Bereich der gewerblichen Schutzrechte übernehmen wir für Sie u.a.

  • die Vorprüfung (Markenrecherche etc.), Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken, sowie die Abwehr von gegen Sie erhobene markenrechtliche Ansprüche,
  • die Gestaltung und Prüfung von Vereinbarungen bzgl. gewerblicher Schutzrechte (Nutzungsvereinbarungen, Lizenzverträge etc.) sowie deren Durchsetzung,
  • die Vertretung in urheberrechtlichen Streitigkeiten.

Mathias Fink

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Unter dem Handelsrecht versteht man das Sonderrecht der Kaufleute. Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) vorrangig vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesellschaftsrecht wiederum regelt die Beziehung zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten, gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Seit dem Reformgesetz vom 22.06.1998 gilt jeder Betreiber eines Handelsgewerbes als Kaufmann. Das HGB unterscheidet zwischen Ist-Kaufmann, Kann-Kaufmann, Form-Kaufmann, Schein-Kaufmann und Kaufmann kraft Eintragung. Das HGB regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten untereinander und zwischen Kaufmann und Nicht-Kaufmann. Dazu kommen Nebengesetze, wie z.B. das Wechsel- oder Scheckgesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie auch das Handelsgewohnheitsrecht. Zusätzlich gelten im Handelsrecht viele internationale Vereinbarungen.

Das deutsche Gesellschaftsrecht wird ergänzt durch das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedsstaaten. Die Regelungen betreffen die Gründung, die Beendigung, die innere Struktur und die Gesellschaftsformen der Personenvereinigung. Die Haftung und das rechtliche Verhältnis der Gesellschafter untereinander und zu Dritten sind ebenfalls Teil des Gesellschaftsrechts.

Wir unterstützen Sie u.a. bei der Neugründung und Umstrukturierung von Gesellschaften und entwickeln pragmatische Lösungen bei allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts.

Mathias Fink

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Immobilienrecht

Rund um die Immobilie gibt es diverse Vertragsbeziehungen, aus denen sich auch immer wieder Beratungsbedarf oder aber auch Konfliktfelder ergeben, unter anderem:

Wohnraummietrecht

Das Dauerschuldverhältnis, begründet durch die Anmietung einer Wohnung, beginnt rechtlich mit der Vertragsgestaltung und führt weiter zu Fragen von Mängeln, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen und vieles mehr.

Gewerberaummietrecht

Das Wohnraummietrecht ist durch Gesetz und Rechtsprechung stark zu Gunsten des Mieters reglementiert. Im Gewerberaummietrecht gelten viele, für den Mieter günstige, Regelungen nicht. Dies gilt es zu nutzen und die bestehende Vertragsfreiheit auszugestalten. Daneben sind auch die im laufenden Mietverhältnis entstehenden Rechtsfragen, wie Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen häufig deutlich anders zu bewerten, als im Wohnraummietrecht.

WEG-Recht

Hierunter versteht man die Rechtsbeziehungen der Eigentümer, die in einem Mehrfamilienhaus neben anderen Eigentümern eine oder mehrere Wohnungen gekauft haben. Sie bilden mit den anderen Eigentümern eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In dieser Beziehung haben sie gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen, die nicht immer durchsetzbar sind oder auf wenig Gegenliebe treffen. Dann wird zu entscheiden sein, ob ein Beschlussanfechtungsverfahren geführt wird. Es kommt auch nicht selten vor, dass ein Eigentümer seinen Haus- bzw. Wohngeldverpflichtungen nicht nachkommt. Die übrigen Eigentümer müssen für diesen Ausfall aufkommen und haben einen Anspruch auf Erstattung, der notfalls gerichtlich durchgesetzt werden muss. Dies sind nur zwei der möglichen Konfliktfelder im WEG-Recht.

Grundstücksverträge

Seine kreativen und gestalterischen Fähigkeiten kann ein Anwalt am besten bei der Entwicklung und Gestaltung eines Vertrages ausleben. Grundstücksüberlassungsverträge oder Kaufverträge gehören unter anderem hierzu. Auch hier besteht eine großzügige Vertragsfreiheit, die jede Vertragspartei nutzen sollte, aber auch ein hohes Haftungspotential, welches aber durch Vertrag erheblich eingeschränkt werden kann. Wir bieten dabei keine Lösungen aus der „Schublade“ an, sondern gestalten jeden Vertrag angepasst auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten.

Maklerrecht

Der Makler als Bindeglied zwischen zwei Parteien steht nicht nur vor kommunikativen sondern auch immer wieder vor rechtlichen Herausforderungen. Bereits die Gestaltung des Maklervertrages sollte diesem gerecht werden. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne, ebenso wie bei allen anderen Rechtsfragen rund um die Dienstleistung eines Maklers.

 

In diesem umfangreichen und spannenden, immer wieder neuen Entwicklungen unterlegenen, Rechtsgebiet haben wir einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Zu unseren Mandanten zählen namhafte Hausverwaltungen und viele private Vermieter, die wir lösungsorientiert und auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsstreits beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten.

Miriam Voland

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Vertrags- und AGB-Recht

Die wesentlichen Regelungen betreffend das Allgemeine Vertragsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 145 ff. Allein die Frage ob und wann ein Vertrag – gleich welcher Art – wirksam zustande gekommen ist, birgt vielerlei Konfliktpotential.

Gleichfalls zu beachten ist beim Abschluss von Verträgen, dass trotz des Grundsatzes der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) der Gesetzgeber verschiedene zwingende Regelungen vorgegeben hat, von denen die Parteien eines Vertrags auch durch eine anderslautende Individualabrede nicht abweichen können.

Auch wenn ein Vertrag erst einmal abgeschlossen worden ist, ergeben sich häufig rechtliche Fragestellungen, die eine vollständige Kenntnis der anzuwendenden Regelungen und vor allem auch der aktuellen Rechtsprechung zwingend voraussetzen.

Besonderheiten tun sich weiterhin oftmals dann auf, wenn an einem Vertragsschluss (mindestens) ein Unternehmer beteiligt ist. Denn diese nutzen häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), in denen Einzelheiten zu vielen der oben benannten Einzelfragen ausdrücklich geregelt sind.

Die Liste der Fragestellungen im Bereich des Vertragsrechtes und des Rechtes der AGB ist lang und soll hier nicht abschließend dargestellt werden. Wir verfügen über langjährige Expertise zu all diesen Fragen und Problemen des Vertrags- und AGB-Rechts, gleich ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Lizenzvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag etc. Sowohl kleinere und mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen gehören hier zu unserer Mandantschaft.

Wenn Sie Unterstützung bei der Verhandlung, Gestaltung oder Prüfung von Verträgen oder AGB jedweder Art benötigen, stehen wir für Sie mit unserem Fachwissen bereit. Engagiert und kompetent helfen wir auch, Ihre vertraglichen Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen oder – im Fall der eigenen Inanspruchnahme – auch abzuwehren, außergerichtlich wie gerichtlich. Gerade Letzteres lässt sich durch die rechtzeitige Schaffung einer klaren und rechtssicheren Vertragssituation bereits im Vorfeld eines Vertragsschlusses durch die entsprechende anwaltliche Beratung und Unterstützung häufig vermeiden.